Löschen, Sperren und Berichtigen von Daten

Im Laufe der Jahre wachsen in jedem Unternehmen eine Menge Daten an. Oftmals wird sich erst dann darüber Gedanken gemacht, wenn der Datenbestand bereits so hoch und auch alt ist, dass unverzüglich gehandelt werden muss. Denn Daten dürfen wegen des Datenschutzes nicht unbegrenzt gespeichert werden.

Die datenschutzrechtliche Regelung zur Löschung, Sperrung und Berichtigung von Daten ist im § 35 Abs. 2 BDSG verankert. Zusätzlich ist noch zu beachten, dass es nicht nur um elektronische Daten, sondern auch um personenbezogene Daten in Papierform geht.

Doch wie lange darf ich Daten aufbewahren? Oder aber auch, wie lange muss ich Daten aufbewahren?

Generell sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist bei:

  • „rassischer oder ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
  • sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
  • sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten, soweit es sich um Daten über erledigte Sachverhalte handelt und der Betroffene der Löschung nicht widerspricht, am Ende des dritten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt, ergibt, dass eine länger währende Speicherung nicht erforderlich ist.“

Anders sieht es aber bei Daten aus, für die es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht gibt. Hierzu zählen z.B.:
• Rechnungen
• Dokumentationen
• Bilanzbuchhaltungen, etc.

Des Weiteren gibt es anstelle einer Löschung, die sogenannte Sperrung von Daten. Diese tritt dann in Kraft, wenn eine weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken ist.

Bewährt hat sich in solchen Fällen ein Löschkonzept. Wie ein solches zu erstellen ist und wie es angewendet werden kann, erfahren Sie bei uns. Wir helfen Ihnen dabei und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.