Die ePrivacy-Verordnung soll den Datenschutz im Internet regeln. Eigentlich sollte sie schon zum 25.05.2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erscheinen, aber das verzögert sich noch bis ins Jahr 2019. Was kommt da denn Neues auf uns zu?
Nach Informationen aus Datenschutzkreisen bringt die ePrivacy-Verordnung keine grundsätzlichen Erneuerungen, sondern konkretisiert die Grundsätze aus der DSGVO für das Internet. Was das bedeutet, haben die Landesbeauftragten für den Datenschutz schon am 26.04.2018 angedeutet.
Danach sind Tools wie Cookies, Skripte, usw… durchaus auf den Internetseiten ohne Einwilligung eingesetzt werden. In der Datenschutzerklärung muss lediglich beschrieben werden, was diese Tools mit den Daten machen. Dabei sind die Grundsätze des Datenschutzes natürlich einzuhalten.
Eine Einwilligung wird erst erforderlich, wenn die gesammelten Daten an andere Unternehmen weitergeleitet werden und diese daraus ein Profil erstellen. Dabei muss die Einwilligung vorab, informiert und durch aktives Tun (Opt-In-Verfahren) erfolgen. Die Einwilligung muss widerrufbar sein.
Das ist für Unternehmen wie Google und Facebook sehr schwierig. Holt man zum Beispiel für Google Analytics eine Einwilligung vorab durch aktives Tun ein, stimmen dem meistens keine 20 % der Nutzer zu. Diese unterscheiden sich auch von den 80 %, sodass die Aussagen bei einem datenschutzkonformen Einsatz nicht mehr repräsentativ sind. Google und Facebook begründen die Nutzung mit einem berechtigten Interesse und halten eine Einwilligung per Opt-Out-Verfahren für ausreichend.
Da treffen unterschiedliche Standpunkte und Interessen aufeinander. Datenschutz trifft auf wirtschaftliche Interessen. Die Wahrheit wird wohl in der Mitte liegen. Wo die Mitte liegt, weiß keiner. Ein Weiter so wird es nicht geben. Wahrscheinlich werden Google und Facebook ihre Produkte anpassen und die ePrivacy-Verordnung wird ihnen entgegenkommen. Dabei dürfen die Interessen der kleineren Akteure im Markt nicht vergessen werden.
Der Kompromiss ist schwierig, da es für alle Seiten um viel geht. Das ist wohl auch der Grund, warum die ePrivacy-Verordnung auf sich warten lässt. Zurzeit rechnet man mit der ePrivacy-Verordnung Ende 2019, die dann wieder eine Übergangszeit von 1-2 Jahren hat. Die Rechtsunsicherheit ist wohl auch der Grund, warum Abmahnungen schwierig sind und die befürchtete Abmahnwelle unterblieben ist.