EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Dietmar Niehaus referiert am 25.02.2016 bei einem Treffen der Datenschutzbeauftragten der Melitta-Gruppe in Minden über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Dabei zeigt er, was sich ändert und wie sich das auf die tägliche Arbeit der Datenschutzbeauftragten auswirkt.

Die Auswirkungen sind erheblich, allerdings nicht für die deutschen Datenschutzbeauftragten, da viel aus dem Bundesdatenschutzgesetz übernommen wurde. Folgende Änderungen gibt es:

Das Recht auf Vergessen führt dazu, dass man nicht mehr Daten automatisch verarbeiten darf, nur weil jemand seine Daten öffentlich gemacht hat. Diese gesetzliche Grundlage gem. § 28 I 3 BDSG fällt somit weg. Dies ist besonders für die Eintragungen in soziale Medien wie Facebook & Co. gedacht. Wie sich das aber auf Daten auswirkt, die man mal aus dem Telefonbuch oder von Telefon-CDs kopiert hat, bleibt abzuwarten.

Mit der Folgenabschätzung sollen die Folgen für die Betroffenen für eine unbeabsichtigte Veröffentlichung von Daten betrachtet werden. Wie dies genau geschehen soll, muss von den Aufsichtsbehörden noch festgelegt werden. In Rahmen der Verfahrensprüfung können die Datenarten aber schon mal entsprechend klassifiziert werden. Außerdem müssen die Begründungen für ein Verfahren etwas genauer sein. Der Aufwand hält sich aber in Grenzen.

Bei den besonderen Arten von personenbezogenen Daten, wie Angaben über:

• die rassische und ethnische Herkunft
• politische Meinungen
• religiöse oder philosophische Überzeugungen
• Gewerkschaftszugehörigkeit
• Gesundheit
• Sexualleben

 kommen die 3 Arten

 • Genetische Daten, ererbte, genetische Merkmale
• Biometrische Daten
• Profiling

 dazu.

Bei den Auswirkungen ist zu berücksichtigen, dass wesentlich höhere Bußgelder möglich sind. Diese können bis zu 4 % vom weltweiten Konzernumsatz sein. Dies zielt wohl auf die Praktiken der sozialen Medien aus der USA, die man doch besser kontrollieren möchte.

Weitere Änderungen haben für die meisten Unternehmen keine wesentlichen Auswirkungen.