Was macht ein öbuv Sachverständiger für Telekommunikation?
Was darf der Telefonanbieter dem Verbraucher berechnen?
Laut § 45g des Telekommunikationsgesetztes (TKG) müssen Telekommunikationsdienste die Kriterien und die Qualität ihrer Berechnungsgrundlagen regelmäßig von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Dies kann durch eine Zertifizierungsstelle für Qualitätssysteme geschehen oder durch einen öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen.
ö.b.u.v. Sachverständiger – mehr als ein Experte
Dietmar Niehaus ist Ingenieur der Elektrotechnik, sein Fachgebiet ist die Telekommunikation. Er ist von der Handelskammer Bremen als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt. Ausgebildet an der Fachhochschule der Deutschen Bundespost, arbeitet Dietmar Niehaus als öbuv Sachverständiger für Entgeltermittlungssysteme.
In dieser Funktion prüft er u.a., ob Telefongesellschaften den Zeitpunkt und die Dauer von Telefongesprächen nach amtlichen Zeitnormen erfassen. Gem. § 45g TKG untersucht er auch, ob die Entgelte für Datenvolumina auf den Berechnungsgrundlagen der Bundesnetzagentur erfolgen. Seine Ergebnisse münden in ein Gutachten, dass das Entgeltermittlungssystem einer Telefongesellschaft auf ihre Genauigkeit hin prüft und zertifiziert.
Dietmar Niehaus hat schon über 100 Gutachten erstellt. Sie dienen der Qualitätssicherung und werden der Bundesnetzagentur vorgelegt.
Im Falle eines Rechtstreits hat der öbuv Sachverständige Gewicht. Er kann als unabhängiger und überparteilicher Sachverständiger bei Gericht hinzugezogen werden oder schon im Vorfeld als Schlichter fungieren. Das setzt voraus, dass beide Vertragsparteien das fachliche Urteil des öbuv Sachverständigen anerkennen.