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Safe Harbor

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das bisherige Safe-Harbor-Abkommen, das die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA regelte, mit Urteil vom 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt.

Dieses hat zur Folge, dass die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Firmen anschreibt, um zu erfahren, ob diese gewerblich Facebook, Microsoft Office 365 oder aber auch Google Analytics nutzen, da diese Anwendungen Daten in die Cloud in die USA übertragen.

Aufgrund des Urteils sind die Unternehmen seit Februar 2016 in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen, die einen Datenexport in die USA und andere unsichere Drittstaaten verhindern. Das massive und auch die wahllose Überwachung durch die Geheimdienste der USA widerspricht dem Europäischen Datenschutzstandard und soll unterbunden werden.

Angeschriebene Unternehmen müssen Auskunft darüber geben,

  1. ob ihr Unternehmen personenbezogene Daten in die USA übermittelt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage dieses beruht,
  2. wie die detaillierte Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA erfolgt,
  3. sowie die Angabe, ob ihr Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können Vollstreckungsmaßnahmen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängt werden, die weiterhin Daten in unsicheren Drittstaaten speichern.

Wenn Sie Facebook, Office 365 oder Google Analytics gewerblich nutzen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Daten(be)schützer der Best Carrier GmbH. Wir helfen schnell und gut.

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