Schlagwort: facebook

Smartphones und soziale Medien

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat am 15.05.2017 einer Mutter auferlegt, von sämtlichen  Kontakten auf dem Smartphone ihrer Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung über die Weiterleitung ihrer Telefonnummer an WhatsApp vorzulegen. Ferner hat sie monatlich zu prüfen, ob dort neue Kontakte sind, von denen ebenfalls eine derartige Einwilligung einholen muss.

Willkommen in der Welt von gestern. Vor 5 Jahren wäre das ein akzeptables Urteil. Heute sieht die Welt anders aus. Heute kann niemand mehr erwarten, dass seine Mobilfunknummer vertraulich bleibt, wenn man sie jemanden gegeben hat. Heute ist üblich, dass man Mobiltelefone nutzt, dass man dort die Mobilfunknummern seiner Kontakte einträgt, und dass man WhatsApp nutzt. Es ist eher unüblich, dass man kein Mobiltelefon mit WhatsApp hat.

Wer jemandem seine Mobilfunknummer gibt, muss damit rechnen, dass der diese in sein Mobiltelefon einträgt und sie so über WhatsApp verbreitet wird. Da dies üblich ist, hat er mit seiner Übergabe der Mobilfunknummer dem (konkludent) zugestimmt. Eine ausdrückliche oder sogar schriftliche Einwilligung ist dagegen absolut unüblich. Das kann niemand erwarten.

Das Urteil des Amtsgerichtes Bad Hersfeld scheint somit aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß und somit nicht richtig zu sein.

Hinzu kommt, dass Mobiltelefone nicht sicher sein können. Es gibt viele Apps, die mehr mit den Daten machen, als für die Apps eigentlich erforderlich ist, sodass man auch ohne WhatsApp mit der Verteilung der Daten rechnen muss. Insofern ist das Urteil des Amtsgerichtes Hersfeld in letzter Konsequenz gar nicht umfassend.

Außerdem ist bekannt, dass soziale Medien mit den Daten mehr machen, als für die Nutzung erforderlich ist. Das gilt nicht nur für Facebook, WhatsApp und Google, sondern eigentlich für die meisten sozialen Medien und auch andere Anwendungen. So werden zum Beispiel bei eBay und Amazon umfassende Profile von den Nutzern erstellt, die auch verkauft werden. Wenn man das erste Mal bei Amazon eine Seite mit einem Artikel ansieht, wird schon ein Profil erstellt und man bekommt einen Hinweis, dass 70 % der Nutzer, die den Artikel gut fanden, auch einen anderen Artikel gut fanden.

Wie geht man jetzt mit Mobiltelefonen und sozialen Medien datenschutzkonform um?

Das ergibt sich aus der Unsicherheit. Da Mobiltelefone und soziale Medien unsicher sind, gibt man dort nur Daten ein, die nicht vertraulich sind und die ruhig jeder wissen kann. Berücksichtigt man dies, so muss man sich um die Vertraulichkeit und die Sicherheit nicht mehr so viel Sorgen machen.

Bekommt man Mobilfunknummern von anderen, so kann man die ruhig in die Kontakte des Mobiltelefons eintragen, da der Inhaber der Mobilfunknummer sowieso mit der Verbreitung der Mobilfunknummer rechnen muss. Alles andere ist lebensfremd.

Übrigens: Telefonnummern wurden schon immer massenhaft verteilt und das auch ins Ausland. Wenn man früher bei der Deutschen Bundespost einen Telefonanschluss beantragt hat, wurde die Telefonnummer ins Telefonbuch eingetragen, das in die ganze Welt verteilt wurde. Unternehmen wie Klicktel oder D-Info haben diese abgeschrieben, auf CDs gebrannt und diese CDs verkauft.

Wie erhält man jetzt eine Geheimnummer? Gar nicht.

Möchte man nur von ein paar Personen angerufen werden können, so ordnet man diesen Personen in seinen Kontakten einen bestimmten Klingelton zu und anderen keinen. Auf diese Weise bemerkt man nur Anrufe von den paar Personen. Die anderen Personen können ein zwar anrufen, man wird aber nicht gestört und kann sich diese Rufnummern später in der Anrufliste ansehen.

Anmerkung: Aus dem Inhalt ergibt sich schon, dass wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen, da Gerichte wie oben dargestellt zumindest teilweise anderer Auffassung sind.

Beitrag öffnen »

Safe Harbor

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das bisherige Safe-Harbor-Abkommen, das die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA regelte, mit Urteil vom 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt.

Dieses hat zur Folge, dass die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Firmen anschreibt, um zu erfahren, ob diese gewerblich Facebook, Microsoft Office 365 oder aber auch Google Analytics nutzen, da diese Anwendungen Daten in die Cloud in die USA übertragen.

Aufgrund des Urteils sind die Unternehmen seit Februar 2016 in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen, die einen Datenexport in die USA und andere unsichere Drittstaaten verhindern. Das massive und auch die wahllose Überwachung durch die Geheimdienste der USA widerspricht dem Europäischen Datenschutzstandard und soll unterbunden werden.

Angeschriebene Unternehmen müssen Auskunft darüber geben,

  1. ob ihr Unternehmen personenbezogene Daten in die USA übermittelt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage dieses beruht,
  2. wie die detaillierte Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA erfolgt,
  3. sowie die Angabe, ob ihr Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können Vollstreckungsmaßnahmen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängt werden, die weiterhin Daten in unsicheren Drittstaaten speichern.

Wenn Sie Facebook, Office 365 oder Google Analytics gewerblich nutzen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Daten(be)schützer der Best Carrier GmbH. Wir helfen schnell und gut.

Beitrag öffnen »

Die virtuelle Welt im digitalen Zeitalter: 3D-Drucker

Mit 3D-Druckern können jede Menge Objekte geschaffen werden. Angefangen über einzelne Verbrauchsgüter, weiter über Lebensmittel, Zahnkronen, Implantate und noch einiges mehr, sind mit diesem Verfahren umsetzbar.

Doch wer glaubt, dass in einigen Jahren sich jeder seine Verbrauchsgüter selber drucken kann, der irrt sich. Denn ohne räumliches Vorstellungsvermögen und einer entsprechenden Erfahrung, dürfte ein solches Vorhaben nur den wenigsten gelingen.

Die Technik des 3D-Drucks ist nicht neu und gibt es schon seit ca. 30 Jahren. Dass jedoch immer mehr davon die Rede ist, liegt am Fortschritt der Technologie selber. Mittlerweile kann tatsächlich jeder mit einem Smartphone das Objekt der Begierde einscannen, dieses im Netz hochladen und mit Hilfe einer Software am Rechner erstellen. Für den Druck kann man auch externe Dienstleister in Anspruch nehmen. Für die Berechnung des Modells stehen Cloud-Lösungen zur Seite.

Und natürlich sind auch hier wieder der Datenschutz und andere Schutzrechte zu beachten. Darf man Objekte einfach kopieren? Was ist, wenn z.B. der Drucker erneuert werden muss? Wie werden die Daten im Drucker, im SD-Kartenleser oder auch Scanner gespeichert? Wie gilt es diese sicher zu entfernen? Welche weiteren Dienstleister benötige ich für 3D-Drucke?

Bei diesen Fragen helfen wir gerne. Oder wir kennen jemanden, der helfen kann, bzw. darf.

Beitrag öffnen »

Die virtuelle Welt im digitalen Zeitalter

Nicht nur die Spieleindustrie, sondern auch viele gewerbliche Branchen wie z.B. Architektur, Maschinenbau, Psychologie, Medizin und noch einige mehr, haben die virtuelle Welt für sich entdeckt. Soziale Medien sind mehr als Facebook, Google+, LinkedIn, Twitter, Xing und Co..

Die virtuelle Welt ist dabei, Schritt für Schritt unser Leben zu verändern. Die Sinne werden oft so real angesprochen, dass die virtuelle Welt von der realen Welt nicht mehr zu unterscheiden ist. Angefangen über die Daten-Brille, weiter über den 3D-Drucker bis hin zum Leben in virtuellen Gemeinschaften in Verbindung einer Vernetzung mit anderen Spielern.

Die virtuelle Welt bietet ungeahnte Möglichkeiten. Natürlich mag sich jetzt der eine oder andere fragen, wie es da mit dem Datenschutz und IT-Sicherheit aussieht. Wir von der Best Carrier GmbH setzen uns mit solchen Fragen auseinander. Wir blocken nicht gleich alles ab, sondern schauen hinter die Fassade und gehen mit dem Lauf der Zeit.

Wir zeigen Wege, wie Sie die neuen virtuellen Welten datenschutzkonform nutzen können. Wir zeigen, auf was Sie achten müssen, wenn Sie auf gewisse Features nicht verzichten möchten, den Datenschutz und die IT-Sicherheit dabei aber trotzdem nicht außer Acht lassen wollen und auch nicht sollten.

Beitrag öffnen »

Internetauftritt, soziale Medien und Datenschutz

Ein Vortrag von Dietmar Niehaus beim Rotary-Club Worpswede.

Internetauftritte werden mit Google Analytics ausgewertet. Soziale Medien wie Facebook, Google+, Twitter, LinkedIn und Xing speichern personenbezogene Daten und werten diese aus. Die meisten Datenschutzbeauftragten verdrehen dabei nur die Augen und lehnen dieses ab. Dietmar Niehaus geht da als Datenschutzbeauftragter einen anderen Weg. In seinem Vortrag beim Rotary-Club Worpswede zeigte er die grundsätzlichen Datenschutzprobleme bei Internetauftritten und dann wie man es richtig macht. Er demonstrierte an seiner eigenen Internetseite die Einbindung von sozialen Medien und die Auswertung durch Google Analytics. Außerdem zeigte er, wie man über WordPress Beiträge auf der eigenen Internetseite und seinen Fanseiten in den sozialen Medien platziert.

Es gibt mindestens 5 Gründe, warum Facebook & Co. datenschutzrechtlich nicht legal sind:

  • Facebook missachtet das Recht auf Auskunft,
  • Facebook missachtet das Recht auf Datenlöschung,
  • die Einwilligung ist nicht immer freiwillig, da Gruppendynamik die Nutzung fast erzwingt,
  • die Einwilligung ist nichtig, weil der Umfang der Einwilligung unübersichtlich dargestellt ist und
  • die Einwilligung ist nichtig, weil nicht alle Zwecke der Datenverarbeitung aufgeführt sind.

Alle diese Gründe sind immer wieder Umfang von Rechtsfällen mit unterschiedlichem Ausgang. Facebook ist da aber nicht allein. Andere Big-Data-Unternehmen wie Google, e-Bay, Amazon, Mastercard, usw. stehen vor der gleichen Problematik, stehen aber nicht immer im gleichen Umfang in der Kritik.

Anhand seiner Internetseite zeigte Dietmar Niehaus, wie man mit Anonymisierung und Transparenz Google Analytics nutzen kann. Der Besucher der Internetseite kann wählen, ob er der Analyse zustimmt oder nicht oder nur einmalig. In einem zweiten Schritt zeigte Dietmar Niehaus, welche Erkenntnisse trotz dieser Einschränkungen mit Google Analytics möglich sind.

So können Herkunft bis auf die Stadt genau, eingesetzte Betriebssysteme, Browser und Bildschirmauflösungen ermittelt werden. Der Verhaltensfluss zeigt, wie oft welche Seiten besucht wurden, woher kommen die Nutzer, wie bewegen sie sich durch die Seiten und wo steigen sie aus.

Im letzen Teil seines Vortrages zeigte Dietmar Niehaus, wie man mit WordPress Inhalte einer Internetseite relativ einfach gestalten kann. Auf seiner Internetseite www.bestcarrier.de hat er auch einen Blog, in dem er Beiträge veröffentlichen kann. Diese werden automatisch auf seinen Fan-Seiten bei Facebook und Google+ veröffentlicht. Bei Xing, LinkedIn und Twitter ist das nicht automatisch möglich. Ist der Beitrag aber erst mal erstellt, ist die meiste Arbeit auch hier getan.

Insgesamt hat Dietmar Niehaus gezeigt, dass Internet und Datenschutz sich gut ergänzen können, wenn Anonymität und Transparenz gewollt sind. Ob das Gesagte dauerhaft rechtssicher ist, werden die Zukunft und das eine oder andere Gerichtsurteil zeigen. Langfristig werden die sozialen Medien nicht alles machen können, was und wie sie es wollen. Aus dem Leben wegzudenken sind sie aber auch nicht mehr.

Beitrag öffnen »